Die Traditionswurzeln der Schützenvereinigungen
des 19. und 20. Jahrhunderts reichen bis tief ins Mittelalter, wo sich in den Städten Schützen vereinigten zu gemeinsamer Übung der Schießkunst – auch im Wettbewerb – um im Ernstfall die Stadt verteidigen zu können, denn die Selbstverteidigung war ein Merkmal mittelalterlichen Stadtrechtes.
Die Entwicklung der fürstlichen Territorialstaaten und des Kriegswesens ließ aber bis auf Ausnahmen – so die Weimarer Armbrustschützen – die städtischen Schützenvereinigungen vom Schauplatz der Geschichte abtreten.
Nach schweizerischem Vorbild fand 1861 in Gotha ein allgemeines Schützen- und Turnfest statt.
In vielen Orten Deutschlands waren wieder Schützengesellschaften entstanden, daher wurde nun in Gotha der Beschluss gefasst, einen Allgemeinen Deutschen Schützenbund zu gründen.
Dieser veranstaltete seit 1872 alle drei Jahre ein Bundesschießen.
Das Jahr 1848 hatte die Forderung nach einer Volksbewaffnung zum Schutz bürgerlichen Rechts und Eigentum stark aufflammen lassen.
Am 15. März 1848 wurde auch in Buttstädt eine Bürgerwehr gegründet.
Punkt 1 ihres Statuts lautete:
„Die Bürgergarde bezweckt Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Schutz der Personen und des Eigentums.“
Zunächst bestand ihre Bewaffnung nur aus Stöcken, bis die Großherzogliche Landesdirektion 25 Militärgewehre aus dem Montierungsmagazin des 1. Linien-Infanterie-Bataillon zur Verfügung stellte. Leider waren die meisten Gewehre reparaturbedürftig.
Ab September 1848 fanden Schießübungen statt, zunächst mit Platzpatronen, dann wurde auf Scheiben geschossen, wobei jeder Schütze seine Patronen selbst bezahlen musste.
Da in Buttstädt keine Angriffe auf Personen und Eigentum erfolgten, kam es auch nicht zum Einsatz der Waffen. Im wesentlichen bestand die Tätigkeit der Bürgerwehr in gelegentlichen Wachdiensten und im Exerzieren, wo bei letzterem Streitigkeiten unter den Mitgliedern nicht ausblieben.
Am 16. Juli 1848 fand anlässlich der Wahl des österreichischen Erzherzogs Johann zum Reichsverweser eine Kirchenparade statt. Dabei führte die Bürgerwehr ihre Fahne mit, die am 27. Mai 1848 geweiht worden war. Sie befindet sich heute im Fundus des Heimatmuseums.
Es fanden aber auch gesellige Zusammenkünfte der Wehr statt, so zu einem Ball im Frühjahr 1849.
Da sich die 1849 gegründete Schützengesellschaft als attraktiver erwies, löste sich die Buttstädter Bürgerwehr am 17. Oktober 1863 auf.
Die Gründung einer Schützengesellschaft in Buttstädt
wurde am 26. Februar 1849 von einem „provisorischen Vorstand der Schützengesellschaft“ – wir würden heute sagen von einem „Gründungsausschuß“- beraten.
Dabei ging es vor allem um drei Punkte:
- Beratung der Statuten des zu gründenden Vereins
- Sein Verhältnis zur Bürgerwehr
- Antrag an den Stadtrat, die Erbauung eines Schießstandes im Loh zu genehmigen
Zum 2. Punkt ist die Tatsache interessant, dass das Vorstandsmitglied Reinstein entschuldigt fehlte, da die Bürgerwehr, zu der er gehörte, Exerzieren angesetzt hatte.
In einer weiteren Sitzung des provisorischen Vorstandes wurde Maurermeister Sonnenkalb beauftragt, Zeichnung und Kostenanschlag für den geplanten Schießstand im Loh zu erarbeiten.
1840 war die Zufahrt zu der gastlichen Stätte im Loh, die Lohchaussee, mit Kastanien und Pappeln bepflanzt worden.
Der Stadtrat gab dem Antrag der Schützen statt und die Schützenloge im Loh konnte 1854 eingeweiht werden.
Sie wurde in der Folgezeit die Stätte zahlreicher Veranstaltungen der Schützengesellschaft, wurde ihr Zentrum.
Am 2. Juli 1862 wurde hier ein Fest des Thüringer Schützenbundes gefeiert.
Durch das Bemühen des provisorischen Vorstandes hatte also die Gründung der Buttstädter Schützengesellschaft im Frühjahr 1849 stattfinden können.
Am 10. August 1849 fand das erste Mann- und Scheibenschießen der Gesellschaft statt.
Das wurde am 10. Juni 1899 zum Anlaß eines Jubiläums, zu dem die auswärtigen Gäste mit Sonderzügen der Weimar- Rastenberger Eisenbahn herbeigebracht wurden.
Zu Gast waren Vereine aus Apolda, Kölleda, Großneuhausen, Kösen, Eckartsberga und Wiehe.
Alle diese Vereine stifteten Fahnennägel.
Die Anschaffung einer Fahne
für die Gesellschaft wurde am 12. September 1853 beschlossen.
Am 14. Mai 1854 fand ihre feierliche Weihe statt.
Da die Fahnen der Vereine in jener Zeit zu Umzügen und Veranstaltungen oft mitgeführt wurden, musste 1911 eine neue Fahne angeschafft werden.
Die Weihe der neuen Fahne
fand – verbunden mit einem Mannschießen – am Sonntag, den 9. Juli 1911, statt.
Die Feierlichkeiten währten vom 8. bis 17. Juli 1911.
Auch dazu reisten wieder Vereine von auswärts an. Selbstverständlich für diese Zeit, nahmen auch die verschiedenen Buttstädter Vereinigungen und Gesellschaften an dem Ereignis teil, stellten auch Ehrenwagen für den Umzug.
Im ersten Wagen saßen der Bürgermeister, der
Superintendent, die Ehrenmitglieder Maurermeister Bähringer und Lehrer a.D. Schulz.
Weitere Wagen stellten die Liedertafel, der Gewerbeverein, der Radfahrerverein, die Sanitätskolonne und der Kavallerieverein.
Im Zug war auch die Feuerwehr sowie der Krieger- und Militärverein vertreten.
Die Weihrede hielt Superintendent Behr. Er ging auf die Geschichte der Gesellschaft ein, knüpfte dabei auch die Verbindung zur Bürgerwehr von 1848.
Er bezeichnete Schützen- und Turnvereine als Träger des „Reichsgedankens“ und ihr Wirken als Beitrag zu „Deutschlands Ehr und Wehr“.
Die Fahne wurde nun dem Fahnenträger Höhne mit dem Auftrag übergeben, sie vor Entehrung und Beschmutzung zu bewahren.
Die Frauen der Schützen überreichten eine Fahnenschleife. Auch andere Vereine und Personen übergaben Schenkungen wie Fahnennägel oder Sachpreise.
Der anschließende Festumzug führte zum Loh, wo die Schützen aus der von ihnen mitgeführten Kanone drei Salutschüsse abgaben.
Die Feier des 50-jährigen Bestehens der Buttstädter Schützengesellschaft
vom 10. bis 19. Juni 1899 war das bedeutendste Ereignis in ihrer Geschichte vor der Fahnenweihe.
Sie war verbunden mit einem Mann- und Scheibenschießen.
Weitere Veranstaltungen während des Jubiläums waren ein Festumzug, Schützenball und Kinderfest im Loh, Konzerte und ein Feuerwerk.
Die Stadt stiftete als Preis für das Schießen einen versilberten Humpen.
Neben weiteren gestifteten Sachpreisen gab es einen Rauchtisch, ein Weinservice und Bierhumpen.
Nach öffentlicher Ausschreibung erhielt der Wirt „Zu den drei Schwänen“, Arnold Thielitz, den Zuschlag für den Betrieb eines Tanz-, Bier- und Speisezeltes gegen das Höchstgebot
von 375.00 Mark.
Aus dem Mannschießen vom 10. und 11. Juni gingen als Sieger hervor:
Mannkönig Fleischermeister Gustav Feistkorn und Kronprinz Hermann Friedrich .
Der Mannkönig lud anschließend zu einem Festessen ins Gasthaus zur „Quelle“.
Im Zusammenhang mit diesen Titeln sei noch vermerkt, dass es innerhalb der Schützenkompanie auch Ränge gab, wie z.B. Oberschütze, Feldwebel und Hauptmann.
Persönlichkeiten, die sich um die Gesellschaft verdient gemacht hatten, wurde die Ehrenmitgliedschaft verliehen.
So im Jahre 1899 bei einer Versammlung der Schützengesellschaft im Gasthaus „Zum Hirsch“ dem Rentier Carl Buhler, Beisitzer der späteren Maschinenfabrik Vetter, der auch für andere Buttstädter Einrichtungen ein großzügiger Förderer war.
Für die Ehrenmitgliedschaft gab es Diplome.
Das erste Tontaubenschießen 1911
war ein weiterer Höhepunkt dieses Jahres im Leben der Buttstädter Schützengesellschaft.
500 Tontauben wurden geschleudert.
Auch diesmal nahmen viele Gäste teil.
Das große Interesse an dieser Art des Schießsportes beweisen weitere zahlreiche Veranstaltungen dieser Art.
Die mit dem Schießsport verbundene Geselligkeit
kam nicht zu kurz.
Als Beispiel sei das Herbstschießen vom September 1911 angeführt.
Neben den üblichen Sachpreisen wie Bierservices, Bowlenkannen sowie Schmuckschalen, gab es auch Fleisch- und Wurstwaren.
Dazu wurde eigens ein Schwein geschlachtet.
Die Ergebnisse des Schlachtfestes bereicherten auch das Frühstück am Vormittag.
Für den folgenden Mittwoch wurde ein Salzknochenessen angesetzt.
So zeigt es sich, dass die alte Buttstädter Schützengesellschaft eine Vereinigung von Bürgern der Stadt gewesen ist, die neben erfolgreicher Berufsarbeit ihren sportlichen Ehrgeiz im Schießsport befriedigten, dabei aber auch Freude an Speis und Trank sowie an heiterer Geselligkeit nicht zu kurz kommen ließen.
Die Gleichschaltung im Jahr 1933
führte zur Vereinnahmung des Schießsports durch die SA, was zum Verkümmern und endlich zum Versiegen des gesamten Vereinslebens führte.
Nach 1945 war die Waffe in deutscher Hand infolge der katastrophalen Kriegsereignisse verpönt. In einer „Anordnung des Alliierten Kontrollrates vom 12. Dezember 1945, der durch die Direktive Nr. 23 der 27. Koordinationskomitee-Versammlung bestätigt“ worden war, hieß es:
„Zu verbieten ist die Tätigkeit sämtlicher Sport- militärischen und halbmilitärischen Leibesertüchtigungsorganisationen (Clubs, Vereine, Institute und andere Organisationen), welche in Deutschland bis zur Kapitulation bestanden haben; gleichzeitig sind alle diese bis zum 1. Januar 1946 aufzulösen.“
Die alte Tradition der Schützengesellschaften, war anscheinend für immer dahin. - Dachte man...
In der DDR
war die Wiederbelebung der zuvor bestehenden Schützenvereine nicht möglich. Der Waffensport wurde in der „Gesellschaft für Sport und Technik“ (GST) institutionalisiert. Als ihr Vorbild galt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR.
Die am 7. August 1952 gegründete GST wurde zunächst durch das Ministerium des Inneren angeleitet und koordiniert. Offiziell wirkte die GST vor allem als Organisation zur gemeinsamen Freizeitgestaltung von Jugendlichen mit Interesse an Sport und Technik. Jugendliche ab 14 Jahren (mit elterlicher Erlaubnis auch in jüngerem Alter) hatten bei ihr die Möglichkeit, in Gemeinschaft Sportschießen und Wehrkampfsport zu trainieren.
Doch verband sich damit auch eine auf das politische System abgestimmte paramilitärische Ausbildung. Schließlich nannte sich die GST selbst als „sozialistische Wehrorganisation der DDR". Das wurde umso deutlicher als nach der 1956 erfolgten Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) das Ministerium für Nationale Verteidigung die Leitung der GST übernahm, die nun auch auf den NVA-Dienst vorbereitete.
Mitte der 1980er Jahre hatte sie mit über 500.000 Mitgliedern eine beachtliche Größe erreicht. Doch am 9. August 1990 kam es zur Auflösung der GST, da sie – im Zuge der DDR-Entwicklungen 1989 – nicht mehr zeitgemäß war.
Die Neuentstehung des Buttstädter Schützenvereins nach der Wende
begann mit der Bildung einer schießsportlichen Interessengemeinschaft mit Gleichgesinnten 1991/92.
Im Gründungsprotokoll des zunächst „Buttstädter Schützengesellschaft e. V.“ genannten Vereins hieß es:
„Mit der Gründung des Buttstädter Schützenvereins am 18.01.1992 wurde die Stadt Buttstädt um einen Verein reicher. Die 16 Gründungsmitglieder wählten Frank Pilz zum Vorsitzenden und Christina Pohl sowie Siegfried Rödiger zu Stellvertretern."
Doch der Weg zu geeigneten Räumlichkeiten und Schießmöglichkeiten war noch weit. Denn das heutige Vereinsgelände wurde zu DDR-Zeiten als Lehrlingswohnheim für Ofensetzer und zur Unterkunft deren Lehrer genutzt. Zunächst überlegte man, Vereinsräumlichkeiten nahe den Klärteichen in Hardisleben einzurichten. Doch diese Idee wurde verworfen, als die Stadt Buttstädt die Möglichkeit bot, das historische Gebäude im Loh zu nutzen.
In der „Thüringer Allgemeinen Zeitung“ las man schließlich am 19. Mai 1994:
„Die Stadt Buttstädt ist wieder im Besitz des ehemaligen Internates im Loh. (…) Gedanken zur weiteren Nutzung der Gebäude machen sich die Buttstädter Schützen. Die Verantwortlichen würden das Schützenhaus wieder übernehmen und stellten ihre konkreten Ideen bereits den Politikern vor“.
Glücklicherweise konnte das alte Gebäude wieder für seinen ursprünglichen Zweck genutzt werden. Doch die Schießstände waren nicht in bestem Zustand. Bereits im Februar 1993 stellte die untere Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Sömmerda bei einer Standortbesichtigung fest, dass die Altanlage nicht rekonstruiert werden konnte. Es brauchte daher eine neue Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schießstandes für Handfeuerwaffen. Diese wurde nach aufwendigen Bauarbeiten und dem tatkräftigen Einsatz der Vereinsmitglieder schließlich erteilt.
Im Mai 1994 benannte sich der „Schützenverein Buttstädt e. V.“ in seinen heutigen Namen um. – Warum ist ganz klar. Zwei Monate zuvor schrieb man es im Protokoll einer Vereinsversammlung nieder:
„Wir benennen uns um in „Schützengesellschaft Buttstädt 1849 e. V.“ und treten das Erbe an und führen die Tradition zum Wohle der Stadt und seiner Bürger fort“.
Dass das auch mit Leben erfüllt wurde, berichtete das „Unstrut-Echo“ auch im Mai 1994:
„Die Buttstädter Schützengemeinschaft e. V. lud am 7. und 8. Mai zum Buttstädter Tontaubenschießen ein. Der Verein, der im Jahre 1991 eingetragen wurde, besitzt neben 64 Mitgliedern eine Jugendschützengruppe, die sich einer wachsenden Beliebtheit erfreut. Zahlreiche Zuschauer säumten die Reihen der Schützen, und durften gegen eine geringe Gebühr und unter den geforderten Sicherheitsbestimmungen das Geschehen um das Tontaubenschießen verfolgen. Laut Aussage der Pressebeauftragten des Vereins, Frau Pilz, werde vom 9.-11. November auf dem Marktplatz zu Buttstädt eine offizielle Fahnenweihe durchgeführt, die sich auf alte Dokumente aus dem Jahr 1911 gründe.“
Und auch heute findet man uns auch außerhalb des Vereinsgeländes. – So etwa jährlich beim traditionellen „Buttstädter Pferdemarkt“.
